Allgemeines zum Förderverein

Der 2005 gegründete Förderverein hat seit Gründung das Ziel den Gemeindebezirk 1 "Altenberg" der evangelischen Kirchengemeinde Altenberg/SChildgen finanziell zu unterstützen.

Hierbei erfolgt eine enge Abstimmung mit dem BEzirksausschuss Altenberg, bzw. dem Presbyterium der Krichengemeinde Altenberg/Schildgen, welche Projekte in welchem finanziellen Umfang unterstützt werden sollen.

Die finanfziellen Mittel werden dem Förderverein in erster Linie durch die Mitgliedsbeiträge, sowie über Spenden zur Verfügung gestellt. 

Mit den zugeflosenen Finanmittel konnten wir in der Vergangenheit z.B. ein neues Abendmahsgeschirr (2007) anschaffen, die Beschallungsanlage im Dom finanzieren (2020) und die neue Küche im Martin Luther Haus (2025) finanzieren. In 2025/2026 stellen wir außerdem die finanzielle Voraussetzung für die Neugestaltung des Außengeländes am Martin Luther Haus, wodurch eine Außenfläche für Gemeinde-/Tauffeste gewonnen wird, die auch von unseren Kindergruppen benutzt werden kann.

Neben diesen "Großprojekten" unterstützen wir den Gemeindebezirk 1 "Altenberg" jährlich bei der Finanzierung

-der Mitarbeiterin für den Konfirmationsunterricht und insbesondere die jährliche Fahrt der Konfirmanden nach Bethel

-die Instandhaltung der Außenanlagen des Martin Luther Hauses

Um auch weiterhin unsere Kirchengemeinde bei zukünftigen Projekten unterstützen zu können benötigen wir Ihre Hilfe. Bitte werden Sie Mitglied in unserem Förderverein oder unterstützen Sie uns durch eine Spende. Der Mindestjahresbeitrag wurde durch die Mitgliederversammlung auf 30,- Euro für Privatpersonen und 60,- Euro für juristische Personen festgesetzt. Über Ihren Mitgliedsbeitrag oder Ihre Spende erhalten Sie von uns eine Bestätigung für Ihre Steuererklärung. 

Wir sind wegen Förderung kirchlicher Zwecke durch die uns zugegangene Bescheinigung des Finanzamtes Bergisch Gladbach, Steuernummer 5204 / 5800 / 0344 vom 24. Mai 2006, als gemeinnützig anerkannt und nach § 5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit. 

⇒   Beitrittserklärung

⇒   Satzung des Fördervereins

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